Neuerungen zum Steuerjahr 2019

Gesetzliche Neuerungen zum Steuerjahr 2019
Folgende Neuerungen und Hinweise zeigen auf, was sich gegenüber dem Vorjahr ändert oder speziell hervorzuheben ist.
Gesetzliche Neuerungen zum Steuerjahr 2019
Folgende Neuerungen und Hinweise zeigen auf, was sich gegenüber dem Vorjahr ändert oder speziell hervorzuheben ist.
Staatssteuer
Abzug für AHV- und IV-Rentner/innen
Wegen Anpassung der AHV-/IV-Renten ändert sich die Abstufung der steuerbaren Einkünfte des Abzugs für Rentner/
innen. Eine Tabellenübersicht finden Sie in der vollständigen Wegleitung unter www.steuern.bl.ch.
Staats- und Bundessteuer
Beiträge an die Säule 3a
Steuerpflichtige Personen, die einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule) angehören: höchstens CHF 6‘826
(bisher CHF 6‘768)
Steuerpflichtige Personen, die keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule) angehören: höchstens 20% des
Erwerbseinkommens, maximal CHF 34‘128 (bisher CHF 33‘840)
Gewinne aus Geldspielen nach Geldspielgesetz (BGS)
Sämtliche Gewinne inkl. Naturalgewinne sind im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis (Spalte Bezeichnung) zu deklarieren. Bei steuerfreien Gewinnen sind Beträge nicht in die Spalte Bruttoertrag zu übertragen.
Gewinne aus Geldspielen nach BGS wie inländisches Zahlenlotto, Sportwetten usw. sind bis zu CHF 1 Mio. steuerfrei
(Steuerfreibetrag), das heisst, nur darüber liegende Beträge sind steuerbar (Beispiel: Gewinn CHF 1‘500‘000, steuerbar
CHF 500‘000). Andere Gewinne sind bis zu CHF 1‘000 steuerfrei (Freigrenze), das heisst, höhere Gewinne sind im vollen
Umfang steuerbar (Beispiel: Gewinn CHF 2‘000, steuerbar CHF 2‘000). Weitere Informationen dazu und zu allfälligen
Einsatzkosten finden Sie in der Wegleitung zur Steuererklärung.
Allgemeine Hinweise
Einstellung des Versands von Formular «Gesuch um Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung»
Bitte beachten Sie, der Versand des genannten Formulars wird im Jahre 2020 eingestellt. Sie haben die Möglichkeit unter
www.steuern.bl.ch ein Online-Gesuch zu senden. Wer keine Internet-Möglichkeit hat, kann das der ersten Mahnung
zur Einreichung der Steuererklärung beiliegende Druckformular verwenden und via Postweg einreichen.
Was ist bei der Einreichung Ihrer Unterlagen zu beachten?
Bitte verwenden Sie keine Büro-/Heftklammern, Klebezettel, Plastik-/Sichtmäppchen oder Ähnliches. Zur Schonung der
Umwelt und zur Vereinfachung der elektronischen Weiterverarbeitung (Scanning) legen Sie die Unterlagen/Belege bitte
«lose» in den Steuererklärungsbogen.
Erinnerung: Unterschrift/en auf Steuererklärungen
Steuererklärungen sind unterzeichnet einzureichen. Die Unterschrift/en sind jeweils an den vorgesehenen Stellen
vorzunehmen:
bei einer Steuererklärung mit EasyTax:
– das Quittungsblatt bei Variante elektronischer Übermittlung – das Barcodeblatt bei Variante definitiver Druck
bei einer Steuererklärung in Papier:
– die Seite Vermögen der Steuererklärung und das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis